Toro das Ochsengespann 
Udo Böckmann

Lyraweg 2
30455 – Hannover
Steuer.-Nr, 26/105/15116

VORRANG 
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden. 

PREISE – ZAHLUNG – INKASSO – GÜLTIGKEIT 
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB´s unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 5 Monate verstrichen sind. 

TERMINE 
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein. 

STORNIERUNG 
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir 
2 Wochen nach bestätigter Auftragserteilung 25% 
2 Monate vor dem vereinbartem Auftragstermin 50% 
1 Monat vor dem vereinbartem Auftragstermin 90% 
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

Bei Buchungen mit dem Ochsen/Schweinegrill weisen wir ausdrücklich darauf hin daß es sich um ein Einzelstück handelt.Stornierungen sind entsprechend dieses Merkmals mit höheren Kosten verbunden.
2 Wochen nach bestätigter Auftragserteilung 30% 
2 Monate vor dem vereinbartem Auftragstermin 85 % 
1 Monat vor dem vereinbartem Auftragstermin 90%

ÄNDERUNGEN 
Geringfügige Änderungen in unserem Angebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten. 

TRANSPORTKOSTEN UND HAFTUNG 
Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Food, Beverage und Geschirr/ Mobiliar beträgt € 10,– im Hannover Stadtgebiet. Wir behalten uns vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen. Versenden wir Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung an den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigen Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugankunft am Bestimmungsort über. 

MÄNGEL 
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. 

SCHADENSERSATZPFLICHT 
Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder einem leitenden Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden können. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. 

MIETPREIS – MIETEINHEIT – ÜBERGABE/RÜCKGABE 
Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertagen. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen. 

VERTRAGSZWECK 
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am selben Ort benutzen. 

PFLICHTEN DES KUNDEN 
Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, verpflichtet: – den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern – uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist – alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.

BESICHTIGUNGSRECHT 
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht. 

EIGENTUMSVORBEHALT 
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor. 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Hannover. Gerichtsstand ist Hannover.
Toro das Ochsengespann Udo Böckmann, Lyraweg 2 30455 – Hannover 

Alle Preise verstehen sich in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. – Toro das Ochsengespann. Udo Böckmann